Aufgaben

Ein Großteil der Arbeit in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) findet in den Ausschüssen statt. Ausschüsse sind Arbeitsgruppen für bestimmte Themen, wie beispielsweise der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. An diesen können sich alle Bürgerinnen und Bürger eines Bezirks wenden, die mit einer Maßnahme der Bezirksverwaltung nicht einverstanden sind.
 
Die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter (Bezirksverordneten) der verschiedenen Parteien bilden in der BVV Fraktionen und arbeiten gemeinsam in den Ausschüssen. In der Regel erhält jede Fraktion mindestens einen Sitz pro Ausschuss. Die Ausschüsse besitzen kein selbstständiges Entscheidungsrecht, sondern haben nur Beratungs- und Kontrollfunktion. Die BVV kann zu beschließende Vorlagen und Anträge an die Ausschüsse zur Beratung überweisen. Das Bezirksparlament ist jedoch nicht an dessen Empfehlung gebunden. Die Ausschüsse haben das Recht, Einsicht in die Verwaltungsakten des Bezirksamts zu nehmen.
 
Neben den Bezirksverordneten können auch Bürgerinnen und Bürger als so genannte Bürgerdeputierte stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse mitwirken. Eine Voraussetzung dafür ist eine besondere Sachkenntnis auf dem Gebiet des jeweiligen Ausschusses. Bürgerdeputierte dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Abgeordnetenhauses oder der BVV sein. Sie dürfen auch nicht als Beamte oder Angestellte in derselben Bezirksverwaltung tätig sein. Die Bürgerdeputierten müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.